DAS LEBEN IST ZU KOSTBAR UM FALSCH ZU WOHNEN!

Ab 1. Jänner 2027 ändert sich die Berechnung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) für sogenanntes Altvermögen.

Betroffen sind grundsätzlich Immobilien, die vor dem 31. März 2002 angeschafft wurden. Der Steuersatz von 30 % bleibt bestehen – geändert wird jedoch die Berechnungsgrundlage.


Bei klassischem Altvermögen steigt dadurch die effektive Steuerbelastung von bisher 4,2 % auf 6 % des Veräußerungserlöses.