Bieterverfahren

Sehr geehrte Interessentin! 
Sehr geehrter Interessent!

Das Wichtigste vorab: Das Immobilienbieterverfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung.

Der entscheidende Unterschied zur Versteigerung oder Auktion ist das Ende. Der Eigentümer allein entscheidet am Ende, ob er das Höchstgebot annimmt oder ablehnt.

Dieses Verfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, das Objekt zum aktuellen Marktpreis zu kaufen. Der Eigentümer sieht in relativ kurzer Zeit die tatsächliche Nachfrage und erhofft sich, über entsprechende Gebote zum Marktpreis so zu einer raschen Abwicklung zu gelangen.
Gegen Gebot heißt einfach nur, dass Sie als Interessent ein Gebot für dieses Objekt abgeben können.

Der Eigentümer hat aber auch die Sicherheit, ein Höchstgebot ablehnen zu können und unterliegt keiner Zwangsannahme des Kaufanbotes zu jedem Preis, wie dies bei einer Auktion oder einer Versteigerung ist.

Gehen Sie aufgrund des Bieterverfahrens jedoch nicht davon aus, dass der Eigentümer unter Verkaufsdruck steht.

Da der Preis im Vorfeld nicht feststeht, können wir als Beauftragte des Eigentümers in diesen Punkt keine weiteren Auskünfte erteilen. Von unserer Seite aus werden sowohl vor, sowie innerhalb der Bieterfrist, keine Preisschätzungen abgegeben. Bedenken Sie bitte: Ihr Gebot sollte realistisch sein, und ihre Gebotssumme sollte finanzierbar sein. Gerne sind wir Ihnen bei der Finanzierung beratend behilflich und können Ihnen durch unser Partnerunternehmen ein Angebot vermitteln.

Damit Sie sich ein genaues Bild der Immobilie machen können, veranstalten wir ein Open House zu dem wir recht herzlich einladen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein zu diesem Termin zu kommen zeigen wir Ihnen das Objekt auch gerne nach einem Beratungsgespräch. Das Ausfüllen eines Besichtigungsscheines mit Name, Adresse und Telefonnummer sind Grundvoraussetzung zur Teilnahme an der Besichtigung. Hier erhalten Sie selbstverständlich ausführliche Informationen zur Immobilie, damit Sie eine gesicherte Entscheidung treffen können. An diesem Tag können sie auch erstmals Gebote abgeben.

NUR SIE ALS INTERESSENT BESTIMMEN ALLEINE, WELCHES GEBOT SIE ABGEBEN !

Dieses Gebot muss innerhalb der gesondert festgeschriebenen Bieterfrist schriftlich bei uns vorliegen (Post, Fax, Persönlich). Wir akzeptieren zur Abgabe ihres Gebotes nur das von uns zur Verfügung gestellte Formular, das vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen ist.

Bei Gebotsannahme durch den Abgeber werden wir sie sofort kontaktieren. Selbstverständlich werden alle, die Gebote abgegeben haben und nicht zum Zug gekommen sind, von uns informiert.
Die weitere Abwicklung ist dann sehr individuell und persönlich. Durch unsere Vermittlung werden alle Kaufvertragsbestandteile mit den Beteiligten besprochen und abgehandelt, um dann, nach Vorliegen der Finanzierungszusage der Bank, einen notariell beglaubigten Kaufvertrag abzuschließen. Wir begleiten Sie selbstverständlich bis zur Schlüsselübergabe.

Der guten Ordnung halber möchten wir auch festhalten, dass unsere Maklertätigkeit für sie als Käufer provisionspflichtig ist. Das an uns zu zahlende Erfolgshonorar beträgt 3% zuzüglich 20% Ust. vom Kaufpreis.

Wir wünschen ihnen viel Erfolg beim Mitbieten.

Für weitere Informationen und Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.